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Reisepass beantragen: Kosten, Unterlagen & Ablauf

Was kostet ein Reisepass, welche Unterlagen brauchen Sie und wie läuft die Beantragung ab? Berechnen Sie Ihre Gebühr und erfahren Sie alles zu Zuständigkeit, Bearbeitungszeit und Sonderfällen - auf Grundlage der Passverordnung (PassV) und des Passgesetzes (PassG).

Reisepass-Kosten berechnen

Wählen Sie Ihr Alter und optionale Zuschläge. Grundlage: § 27 Passverordnung (bundeseinheitliche Festgebühren).

1. Wie alt sind Sie?

Hinweis: Die Passgebühren sind bundeseinheitlich in § 27 PassV festgelegt und variieren nicht nach Bundesland. Zusatzleistungen wie ein durch die Behörde gefertigtes Lichtbild (+6,00 Euro) oder der vorläufige Reisepass (26,00 Euro) sind hier nicht eingerechnet. Diese Berechnung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: Juli 2026.

Grundlage & Transparenz

Stand
Juli 2026
Rechtsgrundlage
§ 27 Passverordnung (PassV) für die Gebühren, § 5 Passgesetz (PassG) für die Gültigkeit
Berücksichtigt
Bundeseinheitliche Passgebühren, Zuschläge für 48 Seiten und Express, vorläufiger Reisepass, Gültigkeitsdauer
Nicht berücksichtigt
Auslandsvertretungen mit Zuschlägen, Gebührenverdopplung außerhalb der Dienstzeiten, individuelle Gebührenbefreiungen, konkrete Wartezeiten einzelner Ämter

Was ist der Reisepass?

Der Reisepass ist das amtliche Reisedokument, mit dem deutsche Staatsangehörige ihre Identität und Staatsangehörigkeit gegenüber ausländischen Behörden nachweisen. Anders als der Personalausweis wird er weltweit akzeptiert und ist für Reisen in viele Länder außerhalb der EU zwingend erforderlich. Er enthält einen biometrischen Chip mit Lichtbild und zwei Fingerabdrücken. Beantragt wird er persönlich bei der zuständigen Passbehörde; hergestellt wird er zentral von der Bundesdruckerei in Berlin.

Was kostet der Reisepass? (Gebühren)

Die Passgebühren sind bundeseinheitlich in § 27 der Passverordnung geregelt und variieren nicht nach Bundesland. Maßgeblich für die Grundgebühr ist Ihr Alter bei der Antragstellung:

Leistung Gebühr Grundlage
Reisepass, ab 24 Jahre 70,00 Euro § 27 Abs. 1 Nr. 1a PassV
Reisepass, unter 24 Jahre 37,50 Euro § 27 Abs. 1 Nr. 1b PassV
Zuschlag 48-Seiten-Pass + 22,00 Euro § 27 Abs. 1 Nr. 1c PassV
Zuschlag Expressverfahren + 32,00 Euro § 27 Abs. 1 Nr. 1d PassV
Vorläufiger Reisepass 26,00 Euro § 27 Abs. 1 Nr. 1e PassV
Änderung eines Reisepasses 6,00 Euro § 27 Abs. 1 Nr. 2 PassV
Lichtbild durch die Passbehörde + 6,00 Euro § 27 Abs. 1 Nr. 4 PassV

Die Zuschläge für 48 Seiten und Express werden zusätzlich zur Grundgebühr fällig. Wird der Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung beantragt, erhöhen sich die Gebühren zusätzlich (§ 27 Abs. 3 PassV) - diese Fälle sind im Rechner oben nicht enthalten.

Welche Unterlagen brauche ich?

  • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm, nach Passfoto-Muster)
  • Ihren Personalausweis oder alten Reisepass zur Identitätsfeststellung
  • Bei Namens- oder Statusänderungen ggf. eine Geburts- oder Heiratsurkunde
  • Bei Minderjährigen die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten

Die Fingerabdrücke werden direkt vor Ort bei der Passbehörde erfasst - deshalb ist das persönliche Erscheinen zwingend.

Ablauf: Schritt für Schritt

  1. Termin bei der zuständigen Passbehörde (Bürgeramt/Einwohnermeldeamt) an Ihrem Hauptwohnsitz vereinbaren und persönlich erscheinen.
  2. Unterlagen mitbringen: biometrisches Lichtbild, Personalausweis oder alten Reisepass, ggf. Urkunden bzw. Einverständnis der Sorgeberechtigten.
  3. Vor Ort Fingerabdrücke abgeben und den Antrag unterschreiben.
  4. Gebühr zahlen (70,00 Euro ab 24, 37,50 Euro unter 24; optional Zuschläge für 48 Seiten oder Express).
  5. Herstellung durch die Bundesdruckerei abwarten - in der Regel mindestens drei Wochen.
  6. Reisepass persönlich bei der Passbehörde abholen.

Bearbeitungszeit, Gültigkeit & Fristen

Ab der Antragstellung dauert es in der Regel mindestens drei Wochen, bis Sie den Reisepass abholen können. Diese Dauer ist keine gesetzlich festgelegte Frist, sondern eine variable Angabe, die von der Auslastung der Bundesdruckerei abhängt. Im Expressverfahren liegt der Pass in der Regel am dritten Werktag nach Eingang beim Passhersteller bereit.

Die Gültigkeitsdauer ist in § 5 PassG geregelt: Der Reisepass ist zehn Jahre gültig, bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeit ist nicht zulässig - nach Ablauf muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Der vorläufige Reisepass ist höchstens ein Jahr gültig.

Welches Amt ist zuständig?

Zuständig ist die Passbehörde - das ist in der Regel das Bürgeramt oder Einwohnermeldeamt an Ihrem Hauptwohnsitz. Da bei der Beantragung Fingerabdrücke für den biometrischen Chip erfasst werden, ist das persönliche Erscheinen verpflichtend. Wegen oft langer Wartezeiten sollten Sie möglichst vorab online einen Termin vereinbaren.

Kann ich den Reisepass online beantragen?

Ein vollständig papierloser Online-Antrag ist beim Reisepass nicht möglich, weil die Fingerabdrücke nur persönlich vor Ort abgegeben werden können. Viele Bürgerämter bieten jedoch eine Online-Terminvereinbarung an, teilweise auch eine vorbereitende Online-Registrierung der Antragsdaten. Der abschließende Termin bei der Passbehörde bleibt aber in jedem Fall erforderlich.

Sonderfälle: Express, vorläufiger Pass & Ausland

  • Expresspass: Gegen einen Zuschlag von 32,00 Euro wird der Pass vorrangig hergestellt und liegt in der Regel am dritten Werktag bereit.
  • Vorläufiger Reisepass: Bei akuter Reise stellt die Passbehörde für 26,00 Euro sofort einen vorläufigen Reisepass aus. Er ist höchstens ein Jahr gültig; nicht alle Staaten akzeptieren ihn zur Einreise.
  • 48-Seiten-Pass: Für Vielreisende gibt es gegen 22,00 Euro Zuschlag einen Pass mit 48 statt 32 Seiten.
  • Beantragung im Ausland: Bei deutschen Auslandsvertretungen fallen zusätzliche Zuschläge an (§ 27 Abs. 3 PassV).
  • Lichtbild vor Ort: Fertigt die Passbehörde das Lichtbild selbst, kommen 6,00 Euro hinzu (§ 27 Abs. 1 Nr. 4 PassV).

Typische Fehler & Sonderfälle

  • Zu spät beantragen - vor der Reisezeit sind die Wartezeiten besonders lang; planen Sie mindestens drei Wochen ein.
  • Annehmen, der Reisepass lasse sich verlängern - das ist nach § 5 Abs. 4 PassG nicht zulässig, es muss ein neuer beantragt werden.
  • Ein nicht normgerechtes Passfoto mitbringen - es muss biometrietauglich (35 x 45 mm) sein, sonst wird der Antrag abgelehnt.
  • Sich auf den vorläufigen Reisepass verlassen - manche Zielstaaten (z.B. die USA) akzeptieren ihn nicht.
  • Bei Minderjährigen die Zustimmung beider Sorgeberechtigten vergessen.
  • Den Personalausweis mit dem Reisepass verwechseln - für viele Fernreiseziele reicht der Personalausweis nicht aus.

Häufige Fragen

Was kostet es, einen Reisepass zu beantragen?

Die Gebühr ist bundeseinheitlich in § 27 der Passverordnung festgelegt: Ab dem vollendeten 24. Lebensjahr kostet der Reisepass 70,00 Euro, unter 24 Jahren 37,50 Euro. Für einen 48-Seiten-Pass kommen 22,00 Euro hinzu, für das Expressverfahren 32,00 Euro. Diese Beträge sind in ganz Deutschland gleich und hängen nicht vom Bundesland ab.

Wie lange dauert es, bis der Reisepass fertig ist?

Ab der Antragstellung dauert es in der Regel mindestens drei Wochen, bis Sie den Reisepass im Bürgeramt abholen können. Die genaue Dauer ist keine gesetzliche Frist, sondern hängt von der Auslastung der Bundesdruckerei ab. Im Expressverfahren geht es deutlich schneller: Der Express-Pass liegt in der Regel am dritten Werktag nach Eingang beim Passhersteller bereit.

Welche Unterlagen brauche ich für den Reisepass?

Sie benötigen ein aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm), Ihren Personalausweis oder alten Reisepass zur Identitätsfeststellung und gegebenenfalls eine Geburts- oder Heiratsurkunde bei Namens- oder Statusänderungen. Bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten erforderlich. Der Antrag ist persönlich zu stellen, da vor Ort Fingerabdrücke abgegeben werden.

Wie lange ist der Reisepass gültig?

Nach § 5 des Passgesetzes ist der Reisepass zehn Jahre gültig. Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gültigkeit sechs Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht zulässig - nach Ablauf muss ein neuer Reisepass beantragt werden.

Welches Amt ist für den Reisepass zuständig?

Zuständig ist die Passbehörde - in der Regel das Bürgeramt oder Einwohnermeldeamt an Ihrem Hauptwohnsitz. Der Antrag muss persönlich gestellt werden, weil dabei Fingerabdrücke für den biometrischen Chip erfasst werden. Vereinbaren Sie möglichst vorab einen Termin.

Was ist ein vorläufiger Reisepass und wann bekomme ich ihn?

Wenn Sie kurzfristig verreisen müssen und kein regulärer Reisepass mehr rechtzeitig hergestellt werden kann, stellt die Passbehörde einen vorläufigen Reisepass direkt vor Ort aus. Er kostet 26,00 Euro und ist höchstens ein Jahr gültig. Beachten Sie, dass nicht alle Staaten den vorläufigen Reisepass zur Einreise akzeptieren.

Kann ich den Reisepass online beantragen?

Ein vollständig papierloser Online-Antrag ist beim Reisepass nicht möglich, weil die Fingerabdrücke persönlich vor Ort abgegeben werden müssen. Viele Bürgerämter bieten aber eine Online-Terminvereinbarung an, teilweise auch eine vorbereitende Online-Registrierung. Der abschließende Termin bei der Passbehörde bleibt jedoch verpflichtend.

Quellen (amtlich)