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Personalausweis beantragen: Kosten, Unterlagen & Ablauf

Was kostet der Personalausweis, welche Unterlagen brauchen Sie und wie läuft die Beantragung ab? Alle amtlichen Gebühren und Fristen im Überblick - plus Gebühren-Rechner.

Personalausweis: Gebühr berechnen

Wählen Sie Ihr Alter bei Antragstellung. Grundlage: § 1 PAuswGebV (bundeseinheitliche Festwerte).

1. Wie alt sind Sie bei der Antragstellung?

Hinweis: Diese Berechnung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Personalausweisgebuehren sind bundeseinheitliche Festwerte nach § 1 PAuswGebV und gelten deutschlandweit identisch. Weitere Zuschläge (z. B. 13,00 Euro bei Antrag außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde) sind hier nicht berücksichtigt. Stand: Juli 2026.

Grundlage & Transparenz

Stand
Juli 2026
Rechtsgrundlage
§ 1 PAuswGebV (Gebühren), § 6 PAuswG (Gültigkeit), § 1 PAuswG (Ausweispflicht)
Berücksichtigt
Bundeseinheitliche Festgebühren nach Alter, vorläufiger Ausweis, Gültigkeitsdauern, gesetzliche Zuschläge
Nicht berücksichtigt
Kommunale Terminregelungen, konkrete Bearbeitungsdauer der Bundesdruckerei, Auslandsanträge über Auslandsvertretungen

Was ist der Personalausweis - und wer braucht ihn?

Der Personalausweis ist das amtliche Identitätsdokument für Deutsche. Nach § 1 PAuswG sind Deutsche verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen. Ein Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzdokument erfüllt diese Pflicht ebenfalls. Auf Antrag kann ein Personalausweis auch für Kinder ausgestellt werden, die noch nicht 16 Jahre alt sind. Neben der Identitätsfeststellung dient der Ausweis mit der Online-Ausweisfunktion (eID) zunehmend auch digitalen Behördengängen.

Was kostet der Personalausweis?

Die Gebühren sind in § 1 PAuswGebV bundeseinheitlich als Festwerte geregelt. Anders als manche kommunalen Bescheinigungen gibt es hier keine Landesspanne - die Beträge gelten deutschlandweit identisch. Maßgeblich für die Höhe ist das Alter bei der Antragstellung:

Fall Gebühr Grundlage
Personalausweis, unter 24 Jahre 27,60 Euro § 1 Abs. 1 Nr. 1 PAuswGebV
Personalausweis, ab 24 Jahre 46,00 Euro § 1 Abs. 1 Nr. 2 PAuswGebV
Vorläufiger Personalausweis / Ersatz 10,00 Euro § 1 Abs. 2 PAuswGebV
Zuschlag: außerhalb Dienstzeit oder nicht zuständige Behörde + 13,00 Euro § 1 Abs. 3 PAuswGebV
Zuschlag: Lichtbild durch die Behörde gefertigt + 6,00 Euro § 1 Abs. 4 Nr. 4 PAuswGebV
Änderung der Anschrift auf dem Ausweis gebührenfrei § 1 Abs. 5 PAuswGebV

Die günstigere Gebühr für unter 24-Jährige hängt mit der kürzeren Gültigkeit von sechs Jahren zusammen. Der Zuschlag von 13,00 Euro fällt zum Beispiel an, wenn Sie den Ausweis bei einer Behörde beantragen, die nicht für Ihren Wohnort zuständig ist.

Welche Unterlagen brauche ich?

Bringen Sie zur persönlichen Vorsprache in der Regel Folgendes mit:

  • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (oder Nutzung des Behörden-Terminals gegen Zuschlag)
  • Ihren bisherigen Personalausweis oder Reisepass
  • Bei der Erstausstellung: eine Geburtsurkunde bzw. bei Namensänderung eine Heiratsurkunde
  • Die fällige Gebühr (Zahlungsmittel je nach Behörde bar oder per Karte)

Hinweis: Die genaue Unterlagenliste ist nicht abschließend im PAuswG geregelt, sondern folgt der Verwaltungspraxis. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Behörde nach, welche Nachweise konkret verlangt werden.

Ablauf: Schritt für Schritt

  1. Persönlich bei der Personalausweisbehörde (Bürgeramt/Einwohnermeldeamt) Ihres Wohnorts vorsprechen - ggf. vorher online einen Termin vereinbaren.
  2. Erforderliche Unterlagen mitbringen: biometrisches Lichtbild, bisheriger Ausweis/Reisepass bzw. Geburts-/Heiratsurkunde bei Erstausstellung.
  3. Antrag vor Ort ausfüllen, Fingerabdrücke abgeben und Unterschrift leisten.
  4. Gebühr entrichten (unter 24: 27,60 Euro, ab 24: 46,00 Euro, vorläufig: 10,00 Euro).
  5. Der Ausweis wird von der Bundesdruckerei produziert; nach Fertigstellung holen Sie ihn persönlich ab. Der PIN-Brief kommt separat per Post.

Die Produktionsdauer bis zur Abholung ist gesetzlich nicht festgelegt und wird von der Behörde individuell mitgeteilt. Bei dringendem Bedarf gibt es den vorläufigen Personalausweis (siehe unten).

Gültigkeit und Fristen

Die Gültigkeitsdauer richtet sich nach § 6 PAuswG und hängt vom Alter bei der Ausstellung ab:

Fall Gültig Grundlage
Antragsteller ab 24 Jahren 10 Jahre § 6 Abs. 1 PAuswG
Antragsteller unter 24 Jahren 6 Jahre § 6 Abs. 3 PAuswG
Vorläufiger Personalausweis max. 3 Monate § 6 Abs. 4 PAuswG

Wichtig: Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nach § 6 Abs. 5 PAuswG nicht zulässig. Ist der Ausweis abgelaufen, müssen Sie einen neuen beantragen.

Welches Amt ist zuständig?

Zuständig ist die Personalausweisbehörde Ihres Wohnorts. Je nach Kommune heißt diese Bürgeramt, Bürgerbüro, Bürgerservice oder Einwohnermeldeamt. Eine persönliche Vorsprache ist zwingend, weil Fingerabdrücke und Unterschrift erfasst werden. Beantragen Sie den Ausweis bei einer nicht zuständigen Behörde, fällt nach § 1 Abs. 3 PAuswGebV ein Zuschlag von 13,00 Euro an. Ob und wie Sie einen Termin buchen müssen, regelt jede Kommune selbst - häufig ist eine Online-Terminvereinbarung nötig.

Geht das auch online?

Die Beantragung selbst kann nicht vollständig online erfolgen: Fingerabdrücke und Unterschrift müssen vor Ort erfasst werden, deshalb ist eine persönliche Vorsprache unumgänglich. Online möglich ist bei vielen Behörden lediglich die Terminvereinbarung. Ihr vorhandener Personalausweis wiederum kann mit der Online-Ausweisfunktion (eID) genutzt werden, um sich bei zahlreichen digitalen Verwaltungsleistungen sicher auszuweisen.

Sonderfall: vorläufiger Personalausweis

Wenn Sie kurzfristig ein Ausweisdokument brauchen - etwa für eine Reise oder einen Behördentermin - kann die Behörde sofort einen vorläufigen Personalausweis ausstellen. Er kostet nach § 1 Abs. 2 PAuswGebV 10,00 Euro und ist unter Berücksichtigung des Nutzungszwecks befristet, höchstens jedoch drei Monate gültig (§ 6 Abs. 4 PAuswG). Er überbrückt die Zeit, bis der reguläre Ausweis von der Bundesdruckerei geliefert wird. Der vorläufige Ausweis verfügt nicht über die Online-Ausweisfunktion.

Typische Fehler & Sonderfälle

  • Mit veralteten Gebühren rechnen: Aktuell gelten 27,60 Euro (unter 24) und 46,00 Euro (ab 24), nicht die früheren, niedrigeren Beträge.
  • Annehmen, der Ausweis lasse sich verlängern - das ist nach § 6 Abs. 5 PAuswG ausgeschlossen, es muss stets neu beantragt werden.
  • Bei einer nicht zuständigen Behörde beantragen und den Zuschlag von 13,00 Euro übersehen.
  • Erwarten, den Ausweis komplett online beantragen zu können - die persönliche Vorsprache mit Fingerabdrücken bleibt Pflicht.
  • Ohne biometrisches Lichtbild erscheinen: Ohne passendes Foto (oder Behörden-Terminal gegen Zuschlag) kann der Antrag nicht abgeschlossen werden.
  • Vergessen, dass unter 24-Jährige zwar weniger zahlen, der Ausweis dafür aber nur sechs statt zehn Jahre gilt.

Häufige Fragen

Was kostet ein neuer Personalausweis?

Die Gebühr ist bundeseinheitlich in § 1 PAuswGebV festgelegt: 27,60 Euro, wenn die antragstellende Person bei der Antragstellung noch nicht 24 Jahre alt ist, und 46,00 Euro in allen anderen Fällen (ab 24 Jahren). Ein vorläufiger Personalausweis kostet 10,00 Euro. Diese Beträge gelten deutschlandweit identisch.

Wie lange ist der Personalausweis gültig?

Nach § 6 PAuswG beträgt die Gültigkeitsdauer zehn Jahre. Bei Personen, die bei der Ausstellung noch nicht 24 Jahre alt sind, beträgt sie sechs Jahre. Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens drei Monate gültig. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht zulässig - nach Ablauf muss ein neuer Ausweis beantragt werden.

Ab welchem Alter besteht Ausweispflicht?

Nach § 1 PAuswG sind Deutsche verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen. Auf Antrag kann ein Personalausweis auch für Personen ausgestellt werden, die noch nicht 16 Jahre alt sind.

Welches Amt ist für den Personalausweis zuständig?

Zuständig ist die Personalausweisbehörde Ihres Wohnorts - je nach Kommune das Bürgeramt, Bürgerbüro oder Einwohnermeldeamt. Sie müssen persönlich vorsprechen, weil Fingerabdrücke und Unterschrift erfasst werden. Viele Behörden vergeben nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung.

Was ist ein vorläufiger Personalausweis?

Bei dringendem Bedarf kann die Behörde sofort einen vorläufigen Personalausweis ausstellen. Er kostet 10,00 Euro und ist unter Berücksichtigung des Nutzungszwecks befristet, höchstens jedoch drei Monate gültig. Er dient zur Überbrückung, bis der reguläre Ausweis von der Bundesdruckerei geliefert wird.

Fallen zusätzliche Gebühren an?

Ja, in bestimmten Fällen. Nach § 1 PAuswGebV werden die Gebühren um 13,00 Euro angehoben, wenn die Amtshandlung außerhalb der behördlichen Dienstzeit oder von einer nicht zuständigen Behörde vorgenommen wird. Wird das Lichtbild durch die Behörde gefertigt, kommen 6,00 Euro hinzu. Die Änderung der Anschrift auf dem Ausweis ist dagegen gebührenfrei.

Kann ich den Personalausweis komplett online beantragen?

Nein. Die Erstbeantragung und Neuausstellung setzen eine persönliche Vorsprache voraus, weil Fingerabdrücke und Unterschrift vor Ort erfasst werden. Online möglich ist bei vielen Behörden lediglich die Terminvereinbarung. Der bereits vorhandene Personalausweis kann mit der Online-Ausweisfunktion (eID) hingegen für viele digitale Behördengänge genutzt werden.

Quellen (amtlich)