Internationaler Führerschein: Kosten, Unterlagen und Antrag
Wer außerhalb der EU mit dem Auto unterwegs ist, braucht oft einen Internationalen Führerschein. Hier finden Sie Voraussetzungen, Gebühren, Unterlagen und den Ablauf - nach § 25a und § 25b der Fahrerlaubnis-Verordnung.
Schnell-Check: Brauchst du einen Internationalen Führerschein?
Beantworte ein bis zwei Fragen und du erfährst, ob du einen brauchst, welches Muster gilt und was der nächste Schritt ist. Grundlage: § 25a und § 25b FeV.
Hinweis: Dieser Schnell-Check dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Gebühr ist eine bundesrechtliche Spanne (GebOSt Nr. 207: 11,20–15,30 Euro, Bundesportal-Richtwert ca. 15 Euro); den genauen Betrag setzt deine Behörde fest – kommunale Zusatzauslagen sind möglich. Maßgeblich sind § 25a/§ 25b FeV und deine zuständige Stelle. Stand: Juli 2026.
Grundlage & Transparenz
- Stand
- Juli 2026
- Rechtsgrundlage
- § 25a und § 25b FeV (Anlagen 8c und 8d), GebOSt Nr. 205 und 207
- Berücksichtigt
- Voraussetzungen, bundesrechtliche Gebührenspanne, Muster nach Abkommen 1926 (Anlage 8c) und Wiener Übereinkommen 1968 (Anlage 8d), Gültigkeit
- Nicht berücksichtigt
- Konkrete Zuordnung einzelner Zielländer zu einem Abkommen, kommunale Zusatzauslagen, Sonderfälle ausländischer Fahrerlaubnisse
Was ist der Internationale Führerschein?
Der Internationale Führerschein ist eine standardisierte, mehrsprachige Ergänzung zu Ihrem deutschen Kartenführerschein. Er wird nach den Anlagen 8c und 8d der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ausgestellt - und zwar in deutscher Sprache mit lateinischen Druck- oder Schriftzeichen (§ 25b Abs. 1 FeV). Er ist kein eigenständiger Führerschein, sondern gilt ausschließlich zusammen mit dem nationalen Kartenführerschein. Dessen Nummer muss auf dem Internationalen Führerschein vermerkt sein (§ 25b Abs. 4 FeV).
Sie benötigen ihn für Fahrten in bestimmten Staaten außerhalb der EU und des EWR. In den EU- und EWR-Staaten sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen ist er nicht erforderlich - dort genügt der deutsche Kartenführerschein.
Zwei Muster: Abkommen 1926 und Wiener Übereinkommen 1968
Die FeV kennt zwei Muster des Internationalen Führerscheins. Welches Muster Sie brauchen, richtet sich danach, welchem Abkommen Ihr Zielland beigetreten ist. Beide unterscheiden sich vor allem in der Gültigkeitsdauer:
| Abkommen | Muster | Rechtsgrundlage | Gültigkeit |
|---|---|---|---|
| Abkommen von 1926 | Anlage 8c FeV | Artikel 7 und Anlage E des Internationalen Abkommens über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 | 1 Jahr |
| Wiener Übereinkommen 1968 | Anlage 8d FeV | Artikel 41 und Anhang 7 des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 | 3 Jahre |
Hinweis: Die deutsche FeV nennt als älteres Muster ausdrücklich das Abkommen von 1926 (Anlage 8c) - nicht das häufig genannte Genfer Abkommen von 1949. Welches konkrete Zielland welches Muster verlangt, ist im Verordnungstext nicht aufgelistet; klären Sie das vor der Reise mit der Auslandsvertretung des Reiselandes.
Was kostet der Internationale Führerschein?
Die Gebühr ist bundesrechtlich in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) geregelt. Sie ist als Spanne festgelegt - der konkrete Betrag innerhalb der Spanne wird von der zuständigen Behörde festgesetzt:
| Leistung | Gebühr |
|---|---|
| Erteilung oder Ersatzausstellung (GebOSt Nr. 207) | 11,20 bis 15,30 Euro |
| Änderung oder Ergänzung (GebOSt Nr. 205) | 7,70 Euro |
| Richtwert laut Bundesportal | ca. 15 Euro |
Hinzu kommen kann eine gesonderte Gebühr, falls gleichzeitig ein neuer EU-Kartenführerschein ausgestellt werden muss. Kommunale Zusatzauslagen sind möglich und nicht in der bundesrechtlichen Spanne enthalten.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Nach § 25a Abs. 1 FeV gilt:
- Sie haben das 18. Lebensjahr vollendet.
- Sie besitzen eine gültige EU- oder EWR-Fahrerlaubnis nach einem ab dem 1. Januar 1999 zu verwendenden Muster (Kartenführerschein) oder eine ausländische Erlaubnis gemäß § 29 FeV.
- Für das Muster nach dem Wiener Übereinkommen 1968 (Anlage 8d) gilt zusätzlich eine Wohnsitzbeschränkung: Es darf nur ausgestellt werden, wenn Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz im Inland oder in einem Staat haben, der nicht Vertragspartei des Übereinkommens von 1968 ist.
Welche Unterlagen brauche ich?
Gesetzlich vorgeschrieben sind nach § 25a Abs. 2 FeV ein Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung sowie der Führerschein. In der Praxis nennt das amtliche Bundesportal:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme, nach Passverordnung)
- Gültiger EU-Kartenführerschein
Ablauf: Schritt für Schritt
- Voraussetzungen prüfen: mindestens 18 Jahre und gültiger EU-/EWR-Kartenführerschein.
- Unterlagen zusammenstellen: Ausweis, biometrisches Lichtbild, Kartenführerschein.
- Antrag bei der örtlichen Fahrerlaubnisbehörde bzw. Führerscheinstelle stellen - persönlich oder, falls angeboten, online/per Post.
- Passendes Muster ausstellen lassen: Anlage 8d (Wiener Übereinkommen 1968) oder Anlage 8c (Abkommen 1926).
- Gebühr entrichten (GebOSt Nr. 207: 11,20 bis 15,30 Euro).
- Internationalen Führerschein entgegennehmen - die Ausstellung erfolgt in der Regel zeitnah.
Gültigkeit und Fristen
Die Gültigkeitsdauer richtet sich nach dem ausgestellten Muster (§ 25b Abs. 4 FeV): Der Internationale Führerschein nach dem Wiener Übereinkommen 1968 (Anlage 8d) gilt drei Jahre, der nach dem Abkommen von 1926 (Anlage 8c) ein Jahr - jeweils gerechnet vom Zeitpunkt der Ausstellung. Wichtig: Die Gültigkeit darf in keinem Fall über die Gültigkeitsdauer Ihres nationalen Führerscheins hinausgehen. Läuft Ihr Kartenführerschein früher ab, endet auch der Internationale Führerschein entsprechend früher.
Welches Amt ist zuständig?
Der Antrag wird bei der örtlichen Fahrerlaubnisbehörde bzw. Führerscheinstelle gestellt - je nach Bundesland auch beim Bürgeramt oder der Straßenverkehrsbehörde. Maßgeblich ist in der Regel Ihr Wohnort. § 25b FeV benennt die konkrete Ausstellungsbehörde nicht ausdrücklich; die Zuständigkeit ergibt sich landesrechtlich. Erkundigen Sie sich daher vorab bei der für Sie zuständigen Stelle nach Terminen, Verfahren und dem genauen Gebührenbetrag.
Kann ich den Antrag online stellen?
Das ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich. Manche Fahrerlaubnis- behörden bieten den Antrag online oder per Post an, viele verlangen aber weiterhin eine persönliche Vorsprache mit Lichtbild und Kartenführerschein. Prüfen Sie das Angebot der für Ihren Wohnort zuständigen Stelle.
Wo gilt der Internationale Führerschein?
Der Internationale Führerschein gilt nur in den Vertragsstaaten des jeweiligen Abkommens und nur zusammen mit dem nationalen Führerschein. In den EU- und EWR-Staaten sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen wird er nicht benötigt. Welches Zielland welches Muster (Abkommen 1926 oder Wiener Übereinkommen 1968) verlangt, ist im deutschen Verordnungstext nicht aufgelistet - klären Sie das vor Reiseantritt mit der Auslands- vertretung des Reiselandes oder Ihrer Fahrerlaubnisbehörde.
Typische Fehler & Sonderfälle
- Den Internationalen Führerschein ohne den nationalen Kartenführerschein mitführen - er gilt nur in Kombination mit diesem.
- Das falsche Muster beantragen: für manche Zielstaaten ist Anlage 8c (Abkommen 1926), für andere Anlage 8d (Wiener Übereinkommen 1968) erforderlich.
- Übersehen, dass der Internationale Führerschein nie länger gilt als der nationale Führerschein.
- Für EU-/EWR-Staaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen unnötig einen Internationalen Führerschein beantragen.
- Das Muster nach dem Wiener Übereinkommen 1968 trotz Wohnsitzbeschränkung verlangen, obwohl der ordentliche Wohnsitz in einem Vertragsstaat des Übereinkommens 1968 liegt.
- Ein Lichtbild verwenden, das nicht den Bestimmungen der Passverordnung entspricht.
Häufige Fragen
Was ist der Internationale Führerschein und wann brauche ich ihn?
Der Internationale Führerschein ist eine amtliche Übersetzung Ihres deutschen Kartenführerscheins nach festgelegtem Muster (Anlage 8c oder 8d der FeV). Er gilt nur in den Vertragsstaaten des jeweiligen Abkommens und immer nur zusammen mit dem nationalen Führerschein. In den EU- und EWR-Staaten sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen brauchen Sie keinen Internationalen Führerschein - dort genügt der deutsche Kartenführerschein.
Was kostet der Internationale Führerschein?
Die bundesrechtliche Gebühr für Erteilung oder Ersatzausstellung liegt nach Gebührennummer 207 der GebOSt zwischen 11,20 und 15,30 Euro; den konkreten Betrag innerhalb dieser Spanne setzt die zuständige Behörde fest. Das amtliche Bundesportal nennt als Richtwert rund 15 Euro. Für eine reine Änderung oder Ergänzung fallen nach Nummer 205 der GebOSt 7,70 Euro an.
Wie lange ist der Internationale Führerschein gültig?
Das hängt vom Muster ab: Der Internationale Führerschein nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 (Anlage 8d FeV) ist drei Jahre gültig, der nach dem Abkommen von 1926 (Anlage 8c FeV) ein Jahr. In beiden Fällen darf die Gültigkeit nie über die Gültigkeitsdauer Ihres nationalen Führerscheins hinausgehen.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Nach § 25a Abs. 1 FeV müssen Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und eine gültige EU- oder EWR-Fahrerlaubnis nach einem ab dem 1. Januar 1999 zu verwendenden Muster (Kartenführerschein) oder eine ausländische Erlaubnis gemäß § 29 FeV nachweisen. Ein Internationaler Führerschein nach dem Wiener Übereinkommen 1968 darf nur ausgestellt werden, wenn Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz im Inland oder in einem Staat haben, der nicht Vertragspartei des Übereinkommens von 1968 ist.
Welche Unterlagen brauche ich?
Gesetzlich vorgeschrieben sind nach § 25a Abs. 2 FeV ein Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung sowie Ihr Führerschein. Das Bundesportal nennt in der Praxis: einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles biometrisches Lichtbild als Frontalaufnahme und Ihren gültigen EU-Kartenführerschein.
In welchen Ländern gilt der Internationale Führerschein?
Der Internationale Führerschein gilt ausschließlich in den Vertragsstaaten des jeweiligen Abkommens (Wiener Übereinkommen 1968 bzw. Abkommen von 1926). In den EU- und EWR-Staaten sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen wird kein Internationaler Führerschein benötigt. Welches Zielland welches Muster verlangt, klären Sie vor der Reise mit der Auslandsvertretung des Reiselandes oder Ihrer Fahrerlaubnisbehörde.
Kann ich den Internationalen Führerschein online beantragen?
Das hängt von Ihrer zuständigen Behörde ab. Der Antrag wird bei der örtlichen Fahrerlaubnisbehörde bzw. Führerscheinstelle gestellt; einige Behörden bieten Online- oder Postverfahren an, viele verlangen eine persönliche Vorsprache mit Lichtbild und Kartenführerschein. Erkundigen Sie sich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Stelle.
Quellen (amtlich)
- § 25a FeV - Antrag auf Ausstellung eines Internationalen Führerscheins
- § 25b FeV - Ausstellung des Internationalen Führerscheins (Anlagen 8c und 8d)
- GebOSt - Gebührentarif (Nr. 207: 11,20-15,30 Euro; Nr. 205: 7,70 Euro)
- Bundesportal - Internationalen Führerschein beantragen (Unterlagen, Kosten, Geltung)