einfach-beantragen.de

Führungszeugnis beantragen

Was ein Führungszeugnis kostet, welche Unterlagen Sie brauchen und wie Sie es beim Bürgeramt oder online beantragen - mit allen Fristen, dem Ablauf und dem Unterschied zum erweiterten Führungszeugnis.

Schnell-Check: Welches Führungszeugnis brauchst du?

Beantworte kurz, wofür du das Führungszeugnis benötigst - du bekommst deine konkrete Antwort mit Gebühr und dem richtigen Weg.

1. Wofür brauchst du das Führungszeugnis?

Hinweis: Diese Auswahl dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Antragsberechtigt bist du ab dem vollendeten 14. Lebensjahr (§ 30 Abs. 1 BZRG). Die Gebühr von 13,00 Euro ist bundeseinheitlich (JVKostG Nr. 1130); einzelne Kommunen können darüber hinaus eigene Verwaltungsgebühren erheben - das erfährst du genau bei deiner Behörde. Stand: 2026.

Grundlage & Transparenz

Stand
Juli 2026
Rechtsgrundlage
§§ 30, 30a, 31 BZRG in Verbindung mit JVKostG (Kostenverzeichnis Nr. 1130)
Berücksichtigt
Bundeseinheitliche Gebühr 13,00 Euro, einfaches/erweitertes/behördliches Führungszeugnis, Online-Antrag, Gebührenbefreiung im Ehrenamt
Nicht berücksichtigt
Konkrete Bearbeitungsdauer (amtlich keine garantierte Frist), mögliche zusätzliche kommunale Verwaltungsgebühren einzelner Meldebehörden, Antragstellung aus dem Ausland

Was ist ein Führungszeugnis?

Ein Führungszeugnis ist ein amtliches Dokument, das den Inhalt des Bundeszentralregisters zu Ihrer Person wiedergibt - vereinfacht: ob und welche strafrechtlichen Eintragungen über Sie vorliegen. Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann für sich ein Führungszeugnis beantragen; hat sie eine gesetzliche Vertretung, ist auch diese antragsberechtigt (§ 30 Abs. 1 BZRG). Es gibt drei Arten:

Art Grundlage Zweck Besonderheit
Einfaches Führungszeugnis § 30 BZRG Allgemeine Vorlage, z. B. beim Arbeitgeber Ab 14 Jahren für sich selbst beantragbar
Erweitertes Führungszeugnis § 30a BZRG Tätigkeit mit Minderjährigen (beruflich/ehrenamtlich) Schriftliche Aufforderung der verlangenden Stelle nötig
Behördliches Führungszeugnis § 31 BZRG Erledigung hoheitlicher Aufgaben einer Behörde Wird direkt von der Behörde angefordert

Was kostet ein Führungszeugnis?

Die Gebühr ist bundeseinheitlich und beträgt 13,00 Euro pro Führungszeugnis. Sie ergibt sich aus dem Kostenverzeichnis Nr. 1130 des Justizverwaltungskostengesetzes (JVKostG) und wird vom Bundesamt für Justiz bestätigt - für das einfache (§ 30), das erweiterte (§ 30a) und das Führungszeugnis nach § 30b BZRG gleichermaßen.

  • 13,00 Euro - bundeseinheitliche Gebühr (kein kommunaler Wert)
  • Die Meldebehörde behält davon zwei Fünftel als Verwaltungsanteil ein und führt den Rest an die Bundeskasse ab
  • Gebührenbefreiung bei bestimmten ehrenamtlichen Tätigkeiten (siehe unten)

Hinweis: Ob einzelne Kommunen darüber hinaus eigene Verwaltungsgebühren erheben, ist landes- und kommunalrechtlich geregelt und liegt hier nicht als belegter Wert vor. Die 13,00 Euro sind der bundeseinheitliche Festbetrag.

Welche Unterlagen brauche ich?

Für den Antrag bei der Meldebehörde benötigen Sie:

  • Ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) zur Identitätsprüfung
  • Die Gebühr von 13,00 Euro (Zahlung bei der Meldebehörde)
  • Bei schriftlicher Antragstellung: eine amtlich oder öffentlich beglaubigte Unterschrift
  • Beim erweiterten Führungszeugnis zusätzlich die schriftliche Aufforderung der Stelle, die es von Ihnen verlangt (§ 30a Abs. 2 BZRG)

Für den Online-Antrag gelten andere Voraussetzungen - dazu weiter unten.

Ablauf: Schritt für Schritt

  1. Art wählen: einfaches Führungszeugnis (§ 30 BZRG), erweitertes Führungszeugnis (§ 30a BZRG, für Tätigkeiten mit Minderjährigen) oder behördliches Führungszeugnis (§ 31 BZRG).
  2. Antrag stellen: im Inland persönlich oder schriftlich mit beglaubigter Unterschrift bei der Meldebehörde (Bürgeramt) - Identitätsnachweis erforderlich, keine Vertretung durch Bevollmächtigte; alternativ online unter www.fuehrungszeugnis.bund.de.
  3. Gebühr zahlen: 13,00 Euro (bundeseinheitlich nach JVKostG Nr. 1130); online per Kreditkarte. Bei bestimmten ehrenamtlichen Tätigkeiten entfällt die Gebühr.
  4. Zusendung: nur an die antragstellende Person (auch an eine abweichende Adresse möglich); bei Vorlage zur Behörde direkt an die Behörde, mit Einsichtsrecht über ein Amtsgericht bei Eintragungen.
  5. Bearbeitung abwarten: amtlich kein garantierter Zeitrahmen; aktuell Hinweis auf längere Bearbeitungszeiten wegen hohem Antragsaufkommen.

Welches Amt ist zuständig?

Zuständig ist Ihre Meldebehörde - also das Bürgeramt oder Einwohnermeldeamt an Ihrem Wohnort. Wohnen Sie innerhalb Deutschlands, ist der Antrag persönlich oder mit amtlich oder öffentlich beglaubigter Unterschrift schriftlich bei der Meldebehörde zu stellen (§ 30 Abs. 2 BZRG). Eine Vertretung durch Bevollmächtigte ist bei der Antragstellung ausgeschlossen. Das Führungszeugnis selbst wird vom Bundesamt für Justiz aus dem Bundeszentralregister erstellt und versandt.

Führungszeugnis online beantragen

Sie können das Führungszeugnis online unter www.fuehrungszeugnis.bund.de beantragen. Dafür benötigen Sie:

  • Einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID)
  • Ein NFC-fähiges Smartphone
  • Die AusweisApp
  • Eine Kreditkarte für die Gebühr von 13,00 Euro

Ohne aktivierte Online-Ausweisfunktion ist der Online-Antrag nicht möglich; in diesem Fall bleibt der Weg über die Meldebehörde.

Erweitertes Führungszeugnis (§ 30a BZRG)

Ein erweitertes Führungszeugnis erhalten Sie nur unter bestimmten Voraussetzungen: wenn es gesetzlich unter Bezugnahme auf § 30a vorgesehen ist oder wenn Sie es für eine berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger benötigen - oder für eine vergleichbare Tätigkeit mit Kontakt zu Minderjährigen. Typische Fälle sind Tätigkeiten in Schule, Kita, Verein oder Jugendarbeit.

Beim Antrag müssen Sie eine schriftliche Aufforderung vorlegen, in der die Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis von Ihnen verlangt, bestätigt, dass die Voraussetzungen nach § 30a Abs. 1 BZRG vorliegen. Im Übrigen gelten die Regeln des einfachen Führungszeugnisses entsprechend - auch die Gebühr von 13,00 Euro bzw. die Befreiung im Ehrenamt.

Sonderfälle: Behördenvorlage, Gebührenbefreiung, behördliches Führungszeugnis

Vorlage bei einer Behörde

Beantragen Sie das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, wird es dieser unmittelbar übersandt (§ 30 Abs. 5 BZRG). Bei Eintragungen können Sie zunächst verlangen, das Führungszeugnis über ein von Ihnen benanntes Amtsgericht einzusehen, bevor es an die Behörde geht.

Gebührenbefreiung im Ehrenamt

Die Gebühr wird nicht erhoben, wenn Sie das Führungszeugnis für eine ehrenamtliche Betreuung (§ 19 Abs. 1, § 21 BtOG) oder für eine ehrenamtliche Tätigkeit für eine gemeinnützige Einrichtung, für eine Behörde oder im Rahmen bestimmter Dienste nach § 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe d EStG benötigen.

Behördliches Führungszeugnis

Behörden erhalten ein Führungszeugnis über eine Person, wenn sie es zur Erledigung ihrer hoheitlichen Aufgaben benötigen; zum Schutz Minderjähriger ein erweitertes behördliches Führungszeugnis (§ 31 BZRG). Dieses wird von der Behörde selbst angefordert.

Wie lange dauert es? (Fristen)

Eine amtlich garantierte Bearbeitungsfrist gibt es nicht. Das Bundesamt für Justiz weist ausdrücklich darauf hin, dass es bei der Erteilung von Führungszeugnissen aktuell aufgrund des hohen Antragsaufkommens zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann. Verlassen Sie sich daher nicht auf eine feste Anzahl von Tagen oder Wochen, sondern beantragen Sie das Führungszeugnis rechtzeitig vor einem benötigten Vorlagetermin.

Typische Fehler

  • Ein erweitertes Führungszeugnis beantragen, ohne die schriftliche Aufforderung der verlangenden Stelle mitzubringen - ohne sie wird es nicht erteilt.
  • Annehmen, jemand anderes könne das Führungszeugnis mit Vollmacht abholen oder beantragen - bei der Antragstellung ist keine Vertretung durch Bevollmächtigte zulässig.
  • Den Online-Antrag starten, obwohl die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises nicht aktiviert ist.
  • Mit einer festen Bearbeitungsdauer planen - amtlich gibt es keine garantierte Frist, aktuell sind längere Bearbeitungszeiten möglich.
  • Die Gebührenbefreiung im Ehrenamt übersehen und unnötig 13,00 Euro zahlen.
  • Erwarten, dass das Führungszeugnis direkt an den Arbeitgeber geht - die Übersendung ist nur an die antragstellende Person zulässig (Ausnahme: ausdrückliche Behördenvorlage).

Häufige Fragen

Was kostet ein Führungszeugnis?

Die Gebühr beträgt bundeseinheitlich 13,00 Euro pro Führungszeugnis. Dieser Wert ergibt sich aus dem Kostenverzeichnis Nr. 1130 des Justizverwaltungskostengesetzes (JVKostG) und wird vom Bundesamt für Justiz bestätigt. Die Gebühr ist nicht kommunal festgelegt; die Meldebehörde behält lediglich zwei Fünftel als Verwaltungsanteil ein und führt den Rest an die Bundeskasse ab.

Wo beantrage ich ein Führungszeugnis?

Wenn Sie in Deutschland wohnen, stellen Sie den Antrag persönlich oder mit amtlich oder öffentlich beglaubigter Unterschrift schriftlich bei Ihrer Meldebehörde, also beim Bürgeramt oder Einwohnermeldeamt. Alternativ können Sie das Führungszeugnis online unter www.fuehrungszeugnis.bund.de beantragen. Die Antragstellung ist ab dem vollendeten 14. Lebensjahr möglich.

Was ist der Unterschied zwischen einfachem und erweitertem Führungszeugnis?

Das einfache Führungszeugnis nach § 30 BZRG kann jede Person ab 14 Jahren für sich beantragen. Das erweiterte Führungszeugnis nach § 30a BZRG wird nur erteilt, wenn es für eine berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger benötigt wird oder gesetzlich unter Bezugnahme auf § 30a vorgesehen ist. Dafür müssen Sie eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorlegen, die das erweiterte Führungszeugnis von Ihnen verlangt.

Kann ich das Führungszeugnis online beantragen?

Ja. Der Online-Antrag ist unter www.fuehrungszeugnis.bund.de möglich. Sie benötigen dafür einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), ein NFC-fähiges Smartphone, die AusweisApp sowie eine Kreditkarte für die Gebühr von 13,00 Euro.

Kann jemand anderes das Führungszeugnis für mich beantragen?

Nein. Bei der Antragstellung können Sie sich nicht durch Bevollmächtigte vertreten lassen (§ 30 Abs. 2 BZRG). Nur eine gesetzliche Vertretung ist neben Ihnen antragsberechtigt. Der Antrag ist persönlich oder mit amtlich oder öffentlich beglaubigter Unterschrift schriftlich zu stellen.

Wer bekommt das Führungszeugnis zugeschickt?

Die Übersendung ist nur an die antragstellende Person zulässig (§ 30 Abs. 4 BZRG); eine Zusendung an eine abweichende Adresse ist möglich. Beantragen Sie das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, wird es der Behörde unmittelbar übersandt. Bei Eintragungen können Sie zunächst Einsicht über ein benanntes Amtsgericht verlangen.

Wann ist das Führungszeugnis kostenlos?

Die Gebühr wird nicht erhoben, wenn Sie das Führungszeugnis für eine ehrenamtliche Betreuung (§ 19 Abs. 1, § 21 BtOG) oder für eine ehrenamtliche Tätigkeit benötigen, die für eine gemeinnützige Einrichtung, für eine Behörde oder im Rahmen bestimmter Dienste nach § 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe d EStG ausgeübt wird.

Wie lange dauert die Bearbeitung eines Führungszeugnisses?

Eine amtlich garantierte Bearbeitungsfrist gibt es nicht. Das Bundesamt für Justiz weist darauf hin, dass es bei der Erteilung von Führungszeugnissen aktuell aufgrund des hohen Antragsaufkommens zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann. Beantragen Sie das Führungszeugnis daher rechtzeitig vor einem benötigten Vorlagetermin.

Quellen (amtlich)